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OLG Koblenz, 24.06.1993 - 1 Ss 68/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gefährdung des Straßenverkehrs; Nichtbeachtung der Vorfahrt; Anforderungen an die Urteilsgründe; Hervorrufen einer konkreten Gefahr; Vorsätzlicher Zwang
Papierfundstellen
- NZV 1993, 403
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63
Überholspur
Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.1993 - 1 Ss 68/93
Der Nötigungstatbestand des § 240 StGB setzt auch im Verkehrsbereich vorsätzlichen Zwang auf den Genötigten voraus, der dadurch zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlaßt w erden soll (BGHSt 19, 263, 268). - BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73
Gefährlicher Eingriff in den Schienenbahnverkehr - Wurf eines Rundholzes auf ein …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.1993 - 1 Ss 68/93
Gefordert ist eine konkrete Gefahr, eine "im Einzelfall zu beurteilende naheliegende Gefahr, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeutet, wenn keine plötzliche Wendung eintritt" (so BGH, VRS 45, 38; siehe hierzu Berz, NZV 1989, 409, 410), eine Krisensituation, in der die unversehrte Existenz des Schutzgutes gewissermaßen "auf der Kippe" mit der Neigung zum Schadenseintritt hin steht (…Steindorf in LK StGB , 10. Aufl., § 330 Rdnr. 7). - OLG Celle, 05.08.1976 - 3 Ss 150/76
Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.1993 - 1 Ss 68/93
Dies kann nur so verstanden werden, daß der Sachverständige einen Gefahrerkennungspunkt bestimmt hat (vgl. OLG Celle, VRS 52, 425, 427), nämlich daß der Fahrer des VW-Busses den anfahrenden Lkw als Gefahr erkannt hat, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem der VW-Bus noch 25 m von der im Urteil-mitgeteilten Stelle des Beinahezusammenstoßes (Endstand des VW-Busses nach der Vollbremsung) entfernt war.
- OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00
Ermittlung der BAK zu einem Zeitpunkt nach der Blutentnahme; konkrete Gefährdung
Eine solche ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (vgl. OLG Koblenz NZV 1993, 403; BGH NStZ 1985, 263).